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Organtransplantation und Strafrechtspaternalismus
Das deutsche Recht kennt fürsorglich gemeinte Verbote, die den Bürger davor schützen sollen, sich selbst zu schädigen. In diesem Geiste agierend lässt sich der deutsche Gesetzgeber im Recht der Organtransplantation selbst von der dramatischen Organknappheit nicht abhalten, vollverantwortlichen Akteuren enge Grenzen für gesundheits- und lebensrettende Organspenden zu ziehen und Überschreitungen dieser Grenzen - auch wenn mit bester Absicht begangen - ...

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